Das diesjährige Motto der Weltstillwoche "Stillen und Beruf – Kenne deine Rechte" richtet den Fokus darauf, dass arbeitende Mütter ein Recht haben, ihr Kind während der Arbeitszeit und am Arbeitsplatz zu stillen. So soll die Weltstillwoche in diesem Jahr vor allem Arbeitnehmenden, aber auch Arbeitgebenden aufzeigen, welche Rechte stillende Mütter haben, wenn sie nach der Elternzeit wieder im Beruf durchstarten wollen.

Stillen gehört zu den natürlichsten Dingen der Welt. Doch noch immer ist gerade das Stillen in der Öffentlichkeit mit Scham behaftet. Am Arbeitsplatz ist es für viele Mütter undenkbar, zu stillen oder Muttermilch abzupumpen, weshalb sie noch vor dem Wiedereinstieg in den Job abstillen. Auch deshalb will die Weltstillwoche vom 2. bis 8. Oktober darauf hinweisen, wie wichtig das Stillen von Babys ist – auch wenn die Mutter bereits wieder arbeiten geht.

„Der Wiedereinstieg in das Berufsleben sollte kein Grund zum Abstillen sein.“ findet auch Franz Loose, Krankenhausdirektor der AMEOS Klinika Eutin und Middelburg. Der zweifache Vater kennt sowohl die Herausforderungen berufstätiger Eltern, als auch die Pflichten der Arbeitgebenden: „Wir wollen für alle Mitarbeitenden Arbeitsbedingungen schaffen, mit denen Familie und Beruf gut vereinbar sind. Dazu gehört für mich auch, das Stillen am Arbeitsplatz zu ermöglichen und zu unterstützen.“ 

Stillende Frauen haben zum Beispiel einen Anspruch auf Freistellung während ihrer Arbeitszeit für die zum Stillen erforderliche Zeit – mindestens jedoch zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal am Tag eine Stunde. So regelt das Mutterschutzgesetz das Stillen am Arbeitsplatz. Wer stillt, muss den Bedarf für Stillzeiten bei der Arbeitgeberin anmelden und eventuell eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, die das Stillen attestiert. Kann zum Stillen weder die Mutter zum Kind, noch das Kind zur Mutter, dürfen die Stillzeiten auch zum Abpumpen der Muttermilch genutzt werden. Durch diese Freistellung darf der stillenden Frau kein Verdienstausfall entstehen.

Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen in einem Beschäftigungsverhältnis – unabhängig davon, ob dieses befristet, geringfügig, in Teilzeit oder auf Probe ausgeübt wird. Es berücksichtigt auch Bundesfreiwilligendienste sowie Studentinnen und Schülerinnen.

Die World Alliance for Breastfeeding Action (WABA) organisiert jedes Jahr die Weltstillwoche. An der Kampagne sind zahlreiche Organisationen beteiligt, die das Stillen fördern möchten – unter anderem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF). Die Weltstillwoche findet seit 1991 in 120 Ländern immer in der 40. Kalenderwoche statt. Dabei soll die Selbstverständlichkeit und Nützlichkeit des Stillens in den Vordergrund gerückt werden. Hierfür werden Mütter mit Informationen und wichtigen Tipps versorgt, um sich im Idealfall für das Stillen zu entscheiden.

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