Seit vielen Jahren besteht an unserem Krankenhaus eine Angehörigengruppe als Hilfestellung für Eltern, Partner, Kinder und Geschwister psychisch kranker Menschen. Begleitet und moderiert wird die Angehörigengruppe von Psychologen und Psychologinnen sowie Ärzten und Ärztinnen unseres Hauses.
Wir laden Sie herzlich ein zur Angehörigengruppe der Psychiatrischen Institutsambulanz, um
- Fragen zu stellen,
- Informationen zu erhalten
- und sich auszutauschen.
Kontakt
Unsere Teestube „Kommunitas“ ist ein alkohol- und drogenfreier Treffpunkt mit einem gemütlichen Cafebetrieb.
Sie bietet allen – Patientinnen und Patienten, ehemaligen Patientinnen und Patienten sowie Interessierten – eine einladende Atmosphäre und versteht sich als offene, freizeitpädagogische Einrichtung.
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag | 17.30 bis 20.30 Uhr |
Freitag | 17:30 bis 20.30 Uhr |
Samstag und Sonntag | 15 bis 18 Uhr |
Die Kommunitas ist auf dem Gelände ausgeschildert und befindet sich rückseitig des Hans-Peter-Kitzig-Hauses 1.
- Die Patientinnen und Patienten können in der therapiefreien Zeit Besuch empfangen.
- Das Ende der Besuchszeit ist 20:00 Uhr.
- Wir bitten Besucherinnen und Besucher, sich im Dienstzimmer der Pflege anzumelden.
Das AMEOS Klinikum Osnabrück verfügt über ein strukturiertes Entlassmanagement, das bereits integrativer Bestandteil des Aufnahme- und Behandlungsprozesses ist.
Damit wird sichergestellt, dass unsere Patienten und Patientinnen individuell nach ihren Bedürfnissen aus der stationären Versorgung entlassen werden und eine lückenlose und indikationsgerechte Betreuung im Anschluss an den stationären Aufenthalt erfolgt.
Im Rahmen des Entlassmanagements wird unser therapeutisches Team Sie dabei unterstützen, dass Sie nach einem stationären Aufenthalt in unserer Klinik weiterhin gut versorgt werden. Hierzu benötigen wir vorab Ihr Einverständnis in Form einer Patienteneinwilligung.
Diese Hausordnung soll Ihnen und anderen helfen, dass die Behandlung zu einem größtmöglichen Erfolg führt und ein Umgang gewährleistet ist, der von gegenseitigem Respekt geprägt ist und Sicherheit gewährleistet.
Die Hausordnung ist sowohl für alle Patientinnen und Patienten als auch deren Begleitpersonen und Besucherinnen und Besucher verbindlich.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an die Stationsleitung.
- § 1 Geltungsbereich
Die Bestimmungen der Hausordnung gelten für alle Patientinnen und Patienten mit der Aufnahme in das AMEOS Klinikum Osnabrück; für Besucherinnen und Besucher und sonstige Personen wird die Hausordnung mit dem Betreten des Krankenhausgeländes verbindlich.
- § 2 Anordnungen des medizinisch-therapeutischen und des pflegerischen Dienstes
Die Anordnungen des medizinisch-therapeutischen und pflegerischen Dienstes erfolgen auf Basis des Behandlungsvertrages bzw. anderer Rechtsgrundlagen für eine Behandlung. Es ist für den Behandlungserfolg und zur Sicherung der Arbeitsabläufe im Klinikum erforderlich, den therapeutischen und pflegerischen Empfehlungen und Anordnungen zu entsprechen.
- § 3 Rauchen, Alkohol, illegale Drogen und nicht verordnete Medikamente
Das Rauchen im Klinikum ist nur in den dafür vorgesehenen Räumen bzw. ausgewiesenen Bereichen auf Basis der Stationsregeln erlaubt.
Gebrauch, Beschaffung, Besitz und Weitergabe von Alkohol, Drogen und Medikamenten sind nicht erlaubt.
Die Einnahme nicht ärztlich verordneter Medikamente ist ohne Absprache mit den Behandelnden ebenfalls nicht statthaft, da es zu unvorhersehbaren Wechselwirkungen mit den verordneten Medikamenten kommen kann. Eventuell mitgebrachte Medikamente sind anzuzeigen, ggf. zu hinterlegen oder wieder mitzunehmen.
- § 4 Nachtruhe
Im ganzen Haus gilt Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Ab 22.00 Uhr ist der Aufenthalt in der Eingangshalle, außerhalb der Stationen im Gebäude und auf dem Gelände untersagt. Verhalten Sie sich bitte so, dass andere nicht gestört werden
- § 5 Besuchszeiten
Grundsätzlich können Sie in der therapiefreien Zeit Besuch empfangen, es sei denn, therapeutische Gründe stehen dem entgegen. Wir bitten Sie, Besuche mit dem Stationsteam abzusprechen. Das Ende der Besuchszeit ist 20:00 Uhr.
Besuche im ambulanten/teilstationären Bereich unterliegen anderen Regelungen. Hier ist während der Therapiezeiten grundsätzlich kein Besuch möglich. Bitte sprechen Sie bei Fragen hierzu direkt das Pflegepersonal in Ihrer Tagesklinik/ Ambulanz an.
Besucherinnen und Besucher melden sich bitte im Dienstzimmer der Pflege an.
- § 6 Einrichtungen des AMEOS Klinikums Osnabrück
Es liegt uns sehr daran, das Klinikum in einem gepflegten Zustand zu halten. Die Einrichtungen des Klinikums sind schonend zu behandeln. Für mutwillig oder grob fahrlässig verursachte Beschädigungen besteht eine Haftung nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen und den Allgemeinen Vertragsbedingungen.
Jede Patientin, jeder Patient ist für die Reinhaltung der gemeinsamen Räumlichkeiten verantwortlich. Bitte verlassen Sie Ihren Platz ordentlich.
Aufgrund unserer Verpflichtung gegenüber der Umwelt bitten wir um sparsamen Umgang mit Wasser und Energie sowie um Begrenzung des Restmülls. Wertstoffe und Restmüll gehören in die jeweils dafür vorgesehenen Behälter. Bilder o.Ä. dürfen nicht mit Klebestreifen an Wände angebracht werden.
Bei unachtsamer, fahrlässiger und mutwilliger Sachbeschädigung müssen die Reparaturkosten erstattet werden. Ein Diebstahl zieht in der Regel eine Anzeige nach sich.
- § 7 Fotografieren, Filmen, Tonaufzeichnungen
Das Recht am eigenen Bild sowie das Recht an der Darstellung der eigenen Person gebieten einen äußerst sorgsamen Umgang mit den Persönlichkeitsrechten unserer Patientinnen und Patienten. Das Fotografieren und Filmen mit Hilfe von Foto-, Video- und Handykameras oder anderer bildgebender Geräte und/oder das Anfertigen von Tonaufnahmen sind deshalb auf den Stationen und auf dem Gelände des AMEOS Klinikums Osnabrück untersagt. t. Videotelefonie z.B. via WhatsApp, Facetime, Skype etc. ist ausschließlich in Räumlichkeiten erlaubt, wo auch eine nicht beabsichtigte Videoübertragung von anderen Personen/ Mitpatientinnen und –patienten ausgeschlossen werden kann.
Zuwiderhandlungen bringen wir ggf. zur Anzeige (§201a StGB). Ausnahmen von dieser Regelung müssen von der Krankenhausleitung erteilt werden.
- §8 Sicherheit und Ordnung
In begründeten Einzelfällen kann in Ihrem Beisein eine Taschenkontrolle, auch bei Ihren Besucherinnen und Besuchern, vorgenommen werden. Auch eingehende Pakete dürfen in begründeten Einzelfällen durch das Stationspersonal geöffnet werden. Aufgefundene Drogen und Alkohol werden sachgerecht vernichtet.
Gefährliche Gegenstände (Schuss-, Schreckschuss- und Stichwaffen, Pfefferspray, Elektro-schocker etc.) sind im Krankenhaus verboten.
Jegliche Form von körperlicher Gewalt, Androhung von Gewalt oder Sachbeschädigung ist verboten und wird zur Anzeige gebracht.
Jede Form von Gewaltverherrlichung durch Zeigen von Schriftzügen oder Symbolen oder durch Zitate und Lieder ist verboten. Ebenso werden menschenfeindliche, rassistische oder sexistische Äußerungen nicht toleriert und ggf. zur Anzeige gebracht.
Die Privatsphäre Anderer ist zu respektieren. Es ist nicht gestattet, den Körper demonstrativ zu entblößen oder andere sexuell zu bedrängen. Ggf. wird entsprechendes Verhalten zur Anzeige gebracht. Distanzloses Verhalten gegenüber Anderen und sexuelle Beziehungen sind zu unterlassen.
- § 9 Haftung
Für die Garderobe, persönliche Wertgegenstände etc. wie auch für die auf dem Parkplatz abgestellten Fahrzeuge übernehmen wir keine Haftung.
- § 10 Wertsachen
Wir bitten Sie, keine Wertgegenstände, größere Geldbeträge oder wichtige Papiere mitzubringen. Sollten Sie dennoch Wertgegenstände dabeihaben, so können wir nur dann dafür haften, wenn sie gegen Quittung zur Aufbewahrung in den Tresor unserer Verwaltung gegeben wurden.
- § 11 Zuwiderhandlungen
Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Hausordnung ist unter Beachtung der Hilfeleistungspflicht eine Entlassung der betreffenden Patientinnen und Patienten möglich. Gegen Besucherinnen und Besucher oder andere Personen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
Auf der Grundlage dieser Hausordnung sind spezifische Stationsordnungen/ Therapieverträge in Abhängigkeit vom Stationsprofil und den besonderen gesetzlichen Einweisungsmodalitäten möglich.
Sinn dieser Hausordnung ist es, Richtlinien für ein geordnetes und die seelische Gesundheit förderndes Zusammenleben zu geben. Bei Nichtbeachtung der Regeln werden in einem therapeutischen Gespräch mögliche Anlässe hierzu besprochen. Diese Gespräche können Ermahnungen, Auflagen oder die Beendigung der Behandlung zur Folge haben.
Gemeinsam kommen wir am besten ans Ziel: In diesem Sinne wünschen wir Ihnen einen guten Behandlungserfolg!
Der Patientenfürsprecher ist Interessenvertreter der Patienten und Patientinnen und vermittelt bei Konflikten zwischen Patienten und Krankenhauspersonal.
Er stellt eine zusätzliche Möglichkeit dar, den Dialog zwischen Patienten und Patientinnen und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu fördern und zu verbessern.
Sämtliche Informationen werden vom Patientenfürsprecher streng vertraulich behandelt.
Jeder Patient und jede Patientin wird im Zuge der Aufnahme durch ein Informationsschreiben auf die Tätigkeit des Patientenfürsprechers hingewiesen.
Patientenfürsprecher:
Herr Jürgen Magnus
Tel.: +49 541 313 958
Sprechzeiten:
Jeden 1. und 3. Dienstag (außer an Feiertagen) von 15 bis 16 Uhr im Raum E 346 im Erdgeschoss des Klinikgebäudes.
Eine Übersicht über die Selbsthilfegruppen der Stadt und des Landkreises Osnabrück und weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den Seiten des
Landkreises Osnabrück - Büro für Selbsthilfe und Ehrenamt.
Leckeria
im Hauptgebäude, Erdgeschoß
Hier bekommen Sie Speisen, Getränke, Tabakwaren, Zeitschriften, Süßwaren.
Öffnungszeiten:
- Mo - Fr 10 bis 11 Uhr und 11.30 bis 13.30 Uhr
- Samstag und Sonntag geschlossen
Kirchenkaffee in der Gertrudenkirche
Jeden Mittwoch, Freitag und Sonntag von 14.30 bis 16 Uhr für Patienten und Patientinnen sowie Besucher und Besucherinnen.
Mittwochs mit musikalischer Begleitung und/oder Gospelsingen.
Eingangshalle Hauptgebäude
An der Information können Sie Prepaid-Karten für Mobiltelefone erwerben.
In der Eingangshalle stehen ein Zigaretten-/Tabakautomat, ein Süßwaren- und ein Heißgetränkeautomat zur Verfügung.
Privatgeldverwaltung
im Hauptgebäude Erdgeschoß
Hier können Sie auch Briefmarken kaufen.
Öffnungszeiten:
- Montag bis Donnerstag 9.30 bis 12.00 Uhr
- Freitag 9.30 bis 12.30 Uhr
- Montag und Donnerstag 14 bis 15 Uhr
- Dienstag 13.30 bis 16.30 Uhr
Kleiderkammer „drunter & drüber“
Second-Hand-Kleidung und Verkäufe aus der Ergotherapie
Öffnungszeiten:
- Montag und Donnerstag 14 bis 15 Uhr
- Dienstag 10 bis 11 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden unter Tel.: +49 541 313 817.
In unserem Sinnesgarten hinter dem Gerontopsychiatrischen Zentrum können Patienten und Patientinnen sowie Besucher und Besucherinnen Ruhe und Entspannung finden und die Natur mit allen Sinnen wahrnehmen.
Auf einer Fläche von 5000 Quadratmetern wurde zwischen einer Lindenallee und einer kleinen Hügellandschaft ein ganz besonderer Garten angelegt, mit Bachlauf, Duft- und Riechbeeten, klingenden Steinen, Windspiel, Fühl- und Tastwegen. Hier gibt es eine Rieselscheibe, einen Summstein sowie eine Partnerschaukel - eine Einladung an alle Spaziergänger und Spaziergängerinnen, ihre Sinne zu schulen und sich selbst im Einklang mit der Natur zu erfahren.
Die Mitarbeiter des AMEOS Klinikums Osnabrück sind darum bemüht, keine Wartezeiten entstehen zu lassen. Insbesondere bei Notfällen kann es jedoch zu solchen kommen. Bitte seien Sie versichert, dass wir die Verzögerungen für Sie so gering wie irgend möglich halten.
Auf den Stationen stehen Waschmaschine und Trockner zur Verfügung.
Es besteht die Möglichkeit, ärztliche Wahlleistungen gegen Aufpreis in Anspruch zu nehmen. Informationen erteilen Ihnen gerne unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Patientenaufnahme.
Wir bitten Sie, keine Wertgegenstände, größeren Geldbeträge oder wichtigen Papiere mitzubringen. Sollten Sie dennoch Wertgegenstände dabeihaben, so können wir nur dann dafür haften, wenn diese gegen Quittung zur Aufbewahrung in den Tresor unserer Verwaltung gegeben werden.