Eine Abhängigkeit von Alkohol entsteht nicht von heute auf morgen, sondern ergreift oft schleichend und über Jahre hinweg von den Betroffenen Besitz. Dabei verläuft die Suchterkrankung bei jedem Menschen anders. Oft wird eine Abhängigkeit gar nicht als solche erkannt oder verleugnet. Die Ursachen sind dabei vielfältig.
Wann spricht man von einer Alkoholabhängigkeit?
Wenn drei oder mehr dieser sechs Diagnosekriterien mindestens einen Monat lang gleichzeitig vorliegen:
- der starke Wunsch oder Zwang, Alkohol zu trinken
- Schwierigkeiten, den Alkoholkonsum zu kontrollieren
- anhaltender Alkoholkonsum trotz schädlicher Folgen
- der Alkoholkonsum ist wichtiger als andere Aktivitäten und Verpflichtungen
- Toleranzerhöhung: mit der Zeit muss die Menge erhöht werden, um die gleiche Wirkung zu erzielen
- körperliche Entzugssymptomen, wenn kein oder weniger Alkohol getrunken wird
Unser Behandlungsangebot
Die niedrigschwellige Qualifizierte Entzugsbehandlung Plus (QE-Plus)
Wir bieten ein umfassendes Behandlungsangebot, das deutlich über einen qualifizierten Entzug hinausgeht. Basis der Behandlung bildet eine ausführliche Diagnostik der Abhängigkeitserkrankung sowie der körperlichen Begleit- und Folgekrankheiten.
- Darüber hinaus erfolgt eine gezielte Psychodiagnostik, denn oft liegt gleichzeitig eine andere psychische Störung vor - z.B. eine Depression.
- Der Alkoholentzug unter fachärztlicher Betreuung wird medikamentös unterstützt, um Entzugssymptome zu lindern.
- Daneben finden psychotherapeutische Gruppen- und Einzelgespräche statt, um gemeinsam Perspektiven zu entwickeln.
Wir begleiten Sie dabei, sich aktiv mit den Ursachen und der Entstehung der Alkoholsucht auseinanderzusetzen, eine Therapiemotivation aufzubauen und abstinent zu werden.
Ziel ist es, auch nach dem stationären Aufenthalt abstinent zu bleiben.
Stationär, teilstationär und ambulant
Eine Entzugsbehandlung kann ambulant, teilstationär oder stationär durchgeführt werden.
Anschließend besteht die Möglichkeit zur Weiterbehandlung in der fachärztlich geleiteten Suchtambulanz (z.B. medikamentöse Rückfallprophylaxe durch Antabus®) oder bei einer zusätzlichen psychischen Erkrankung (wie z. B. Depression) in unserer suchtmedizinischen Tagesklinik.
Darüber hinaus kann ggf. die nahtlose Übermittlung in eine medizinische Rehabilitation vorbereitet werden.
Eine Aufnahme zur Entzugsbehandlung ist jederzeit möglich.