AMEOS Gruppe

Ihr Aufenthalt bei uns

Bevor Sie unser Klinikum zur stationären oder ambulanten Behandlung aufsuchen, wenden Sie sich bitte zuerst an unser Zentrales Belegungsmanagement.

Für Ihre geplante Operation vereinbaren Sie bitte persönlich, telefonisch oder per Mail einen Termin im Zentralen Belegungsmanagement. Von dort werden Sie an die entsprechende Fachabteilung vermittelt.

Kontaktdaten Zentrales Belegungsmanagement

Öffnungszeiten:   Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr 
 Freitag von 8 bis 14 Uhr 
Telefon:+49 (0)3941 64 2297 
Fax:+49 (0)3941 64 2606 
Mail:belegungsmanagement@halberstadt.ameos.de 

Nutzen Sie bitte unseren Anrufbeantworter, wenn Sie uns während oder außerhalb der Öffnungszeiten nicht erreicht haben. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.

Sie finden uns im Erdgeschoss auf der Station B2. Parkplätze stehen ausreichend zur Verfügung.

Bitte halten Sie folgende Informationen bereit:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Telefonnummer
  • Diagnose, eventuell geplanter Eingriff oder Therapie
  • Wahlleistungswünsche
  • Liegen isolationspflichtige Infektionen vor, zum Beispiel MRSA?
  • Werden gerinnungshemmende Medikamente eingenommen?
     
  • Überweisungsschein für die Krankenhausbehandlung oder einen Verordnung von Krankenhausbehandlung
  • Sie werden zu den jeweiligen vorstationären Behandlungsterminen informiert, welche Dokumente und
    persönliche Gegenstände für den ambulanten oder stationären Aufenthalt mitzubringen sind.

Angehörige, Bekannte oder bestellte Betreuer können den Patientinnen und Patienten bei der Erledigung helfen. Das Rechtsverhältnis der Behandlung wird durch die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des Klinikums gestaltet. Alle persönlichen Daten und Angaben zur Organisation der Betreuung unterliegen prinzipiell der Schweigepflicht im Sinne des Datenschutzes.

 

Bitte bringen Sie am Tag der ambulanten oder stationären Aufnahme folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis
  • Überweisungsschein für die Krankenhausbehandlung oder einen Verordnung von Krankenhausbehandlung
  • Krankenversicherungskarte
  • falls vorhanden, den Befreiungsausweis für Zuzahlungen
  • Adresse und Telefonnummern von Personen die benachrichtigt werden sollen
  • Liste der aktuellen Medikamente, die Sie einnehmen, evtl. Patientenpass
  • Impfpass und vorhandene Röntgenbilder
  • Bargeld

Vor der Aufnahme

Bitte klären Sie mit Ihrem behandelnden Arzt, ob Sie Medikamente vor der Krankenhausaufnahme pausieren sollen, besonders bei Mitteln zur Blutverdünnung. Zusätzlich bitten wir Sie, Ihren häuslichen Medikamentenplan mitzubringen.

Am Tag der Aufnahme

Bitte denken Sie an eine Auflistung der Medikamente, die Sie einnehmen.
Zudem kann es sein, dass Sie am Tag der Untersuchung nüchtern erscheinen oder bestimmte Medikamente nicht einnehmen sollen.

Während des Aufenthaltes

Während Ihres Aufenthaltes stellen wir Ihnen Ihre Medikamente selbstverständlich zur Verfügung. Möglicherweise erhalten Sie ein Präparat mit gleicher Wirkungsweise aber anderem Namen. Dies beeinträchtigt die Qualität Ihrer Behandlung nicht.

Bei Entlassung

Alle Ihnen verordneten Medikamente sind im Arztbrief aufgeführt. Damit ist Ihr weiterbehandelnder Arzt über Ihre Medikation informiert.

Für den Tag der Entlassung versorgen wir Sie noch mit den notwendigen Medikamenten. Werden Sie von uns direkt nach Hause entlassen, suchen Sie bitte sofort Ihren weiterbehandelnden Arzt auf. Dieser übernimmt dann die weitere medikamentöse Versorgung. Sollten Sie am Wochenende entlassen werden, geben wir Ihnen ausreichend Medikamente mit nach Hause, bis Sie Ihren behandelnden Arzt aufsuchen können.

Vor einem geplanten Krankenhausaufenthalt heißt es: Tasche packen. Mit unserer Checkliste helfen wir Ihnen dabei, nichts Wichtiges zu vergessen:

Wichtige Dokumente zur Aufnahme

  • Krankenhauseinweisung Ihres einweisenden Arztes
  • Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse
  • Versicherungskarte
  • Personalausweis
  • Ggf. Zuzahlungsbefreiung (Kopien von Befreiungsnachweisen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bzw. Quittungen über bereits geleistete Zuzahlungen)
  • Tipp: Übernimmt eine gesetzliche Krankenkasse oder eine Sozialbehörde Ihre Pflegekosten? Dann bringen Sie bitte eine Kostenübernahme des Kostenträgers mit, die nicht älter als 14 Tage ist.

Informationen für Ihren Arzt

  • Angeforderte Untersuchungsergebnisse und Befunde
  • Übersicht über Ihre regelmäßig einzunehmenden Medikamente
  • Falls vorhanden: Blutverdünnungspass, Allergiepass, Diätausweis, Schrittmacherpass, Röntgenpass o.ä.
  • Tipp: Fragen Sie vorab Ihren einweisenden Arzt, ob Sie Arzneimittel vor dem geplanten Krankenhausaufenthalt absetzen müssen.

Kleidung

  • Kleidung
  • Bequeme Kleidung inkl. ausreichend Unterwäsche
  • Feste Haus- oder Badeschuhe
  • Bademantel
  • Nachtwäsche
  • Ggf. bequeme Straßenschuhe für Spaziergänge
  • Kleidung für den Tag der Entlassung
  • Tipp: Berücksichtigen Sie bei der Wahl der Kleidung die Art Ihrer Behandlung. Bei einem medizinischen Eingriff am Kopf eignen sich z. B. Hemden und Jacken zum Aufknöpfen oder weit geschnittene Kleidung, die sich leicht über den Kopf ziehen lässt.

Hygiene und Pflege

  • Waschlappen und Handtücher
  • Zahnbürste, Zahnpasta, Zahnprothesenbedarf
  • Duschbad, Seife, Shampoo
  • Kamm, Bürste, Fön
  • Rasierbedarf und Zubehör
  • Creme und sonstige Hautpflegeprodukte
  • Taschentücher und ggf. Hygienetücher
  • Nagelpflegebedarf
  • Damenhygieneartikel

Unterhaltung und Zeitvertreib

  • Je nach Vorliebe Smartphone, MP3-Player, Laptop
  • Bücher, Rätselhefte, Zeitschriften
  • Schreibbedarf
  • Kopfhörer für den Fernseher im Zimmer
  • Hobbyzubehör (Stricken & Co.)

Weitere nützliche Artikel

  • Hilfsmittel wie Brille, Hörgeräte, Prothesen, Gehhilfen, Einlagen
  • Bargeld, etwa für Cafeteria

Allgemeine Krankenhausleistungen sind die Leistungen, die unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung des Patienten notwendig sind. Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, entstehen Ihnen für die Inanspruchnahme der allgemeinen Krankenhausleistungen außer den gesetzlichen Zuzahlungen keine gesonderten Kosten.

Eine Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen erstreckt sich auf die ärztlichen Leistungen aller an der Behandlung beteiligten Ärzte des Krankenhauses, soweit diese zur gesonderten Berechnung Ihrer Leistungen berechtigt sind, einschließlich der von diesen Ärzten veranlassten Leistungen von Ärzten oder ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses. Dies gilt auch, soweit die wahlärztlichen Leistungen vom Krankenhaus berechnet werden; die Liquidation erfolgt nach der GOÄ/GOZ in der jeweils gültigen Fassung.

Wahlleistungen hingegen sind über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehende Sonderleistungen. Diese sind gesondert zu vereinbaren und vom Patienten zu bezahlen, sofern Sie keine private Krankenversicherung hierzu abgeschlossen haben. Sollten Sie Wahlleistungen wünschen, dann geben Sie dies im Rahmen der Aufnahme zur stationären Behandlung an. Die Mitarbeiterinnen informieren Sie gerne ausführlich zu unseren Angeboten.

Das AMEOS Klinikum Halberstadt bietet Ihnen die Wahlleistung Unterkunft an, die neben der Bereitstellung eines Ein- bzw. Zweibettzimmers weitere Komfortelemente beinhaltet. Hierzu gehören unter anderem:

  • Sonstige Ausstattung (Bsp. Komfortbett, Besucherecke, Safe, Dekoration)
  • Größe und Lage (Bspw. Balkon, bevorzugte Lage im Haus, besondere Größe)
  • Verpflegung (Bspw. Wahlverpflegung, Zusatzverpflegung)
  • Service (Bspw. Verleihung von Hand-/Badetüchern sowie Bademantel gegen Kaution von 20,00 €, täglicher Hand- und Badetuchwechsel, häufiger Bettwäschewechsel, persönlicher Service)

Als krankenversicherter Patient brauchen Sie sich nicht persönlich um die Bezahlung Ihrer Krankenhausrechnung zu kümmern. Wir benötigen zur Abrechnung der Krankenhausleistung einen Einweisungsschein vom einweisenden Arzt. Liegt bei der Aufnahme noch keine Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse vor, werden wir diese bei Ihrer Krankenkasse anfordern. Sollten Sie privatversichert sein, informieren Sie uns bitte über das Abrechnungsverfahren mit Ihrer Krankenkasse. Der jeweils aktuelle Pflegekostentarif liegt in der Patientenaufnahme sowie auf den Stationen zur Einsicht aus.

Zuzahlungsmodalität
Jeder Patient einer gesetzlichen Krankenkasse hat für den stationären Aufenthalt für längstens 28 Tage im Kalenderjahr einen so genannten Eigenanteil zu entrichten.

Diese Verpflichtung besteht nicht

  • bei Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • bis zum 6. Tag nach der Entbindung
  • bei Berufsunfällen

Am Tag Ihrer Entlassung wird die Zuzahlung fällig, die Sie gleich in Bar oder mit EC-Karte entrichten müssen. Erfolgt die Entlassung am Wochenende werden wir Ihnen eine Rechnung zuschicken. Den Zuzahlungsbetrag leiten wir an Ihre Krankenkasse weiter.

Die Pflegeüberleitung versteht sich als Bindeglied zwischen stationärer und ambulanter Pflege. Sie verfolgt das Ziel, die ambulante Betreuung des Patienten nach einem stationären Aufenthalt so zu gestalten, dass er auch in seinem häuslichen Bereich seinen Pflegebedürfnissen entsprechend versorgt werden kann.

Schon bei der Aufnahme in das Krankenhaus möchten die Mitarbeiter der Pflegeüberleitung evtl. nach der Entlassung auftretende Versorgungsprobleme rechtzeitig erfahren, um die erforderliche Hilfe vorzubereiten bzw. zu organisieren.

Die Beratung der Patienten erfolgt neutral und die Pflegeüberleitung informiert den vom Patienten oder Angehörigen gewünschten Dienstleister. Das Wunsch- und Wahlrecht bleibt dabei gewahrt.

Auch Schwerkranke und Menschen in der letzten Lebensphase sollen nach Möglichkeit noch einmal in die häusliche Umgebung entlassen werden. Ein besonderes Anliegen der Überleitungspflege ist es, diesen Menschen in der vertrauten Umgebung noch eine gute Lebensqualität zu ermöglichen.

Bei uns haben Sie die Möglichkeit folgende Medien zu nutzen:

  • Fernsehen (inkl. Sky-Sender)
  • Telefon
  • Radio
  • Internet

Die Nutzung erfolgt über moderne Multimedia-Terminals mit Touchscreen. Für die Nutzung der Dienste fällt eine Gebühr an.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Für Besucher und Patienten befindet sich im Gebäude F auf der Ebene 2 eine Cafeteria. Nutzen Sie die Gelegenheit und genießen Sie mit Ihren Besuchern das reichhaltige Angebot am leckeren Kuchenbuffet. Kalte und warme Snacks sowie knackige Salate stehen für Sie bereit.

In der Cafeteria haben Sie auch die Möglichkeit, Zeitschriften, Getränke, Toilettenartikel sowie sonstige Kleinigkeiten des täglichen Lebens zu erwerben.

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 7:30 bis 16:00 Uhr
Wochenende derzeit geschlossen

Materialien der VBG gesetzlichen Unfallversicherung. Wir wollen Patientinnen und Patienten zu sturzpräventivem Verhalten motivieren und das Unfallgeschehen minimieren. Denn oft sind es einfache Maßnahmen, die ein hohes Maß an Sicherheit geben. In Ihren eigens aufbereiteten audiovisuellen Medien und Drucksachen informiert die VBG umfassend:

Film "Patientenunfälle aktiv verhindern"

Flyer "Übungen zur Sturzprävention" 

Zur besseren Orientierung können Sie sich hier einen besseren Überblick über unser Gelände und Bereich verschaffen:
Lageplan 2023 als Download 

Gerne helfen Ihnen die Mitarbeitenden der Rezeption bei Fragen vor Ort. 
 

Adresse:
AMEOS Klinikum Halberstadt
Gleimstraße 5
D-38820 Halberstadt
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