Mehrheitsbeteiligung

Bei einer Vollprivatisierung werden die gesamte Mehrheit der Gesellschaftsanteile an die AMEOS Gruppe übergeben. Auch bei einer Mehrheitsbeteiligung durch AMEOS behält der bisherige Träger wesentliche Einflussmöglichkeiten: Der bisherige Träger kann im Rahmen eines Gremiums oder als Minderheitsgesellschafter weiterhin an wichtigen Strukturentscheidungen mitwirken. Zudem können dem bisherigen Träger bestimmte Sonderrechte eingeräumt werden, die das Sicherheitsbedürfnis befriedigen.Die AMEOS Gruppe strebt grundsätzlich den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung bzw. den Kauf eines Krankenhauses an, um alle Stärken – als Betreiber und als Investor – bestmöglich ausspielen und das Krankenhaus bestmöglich weiterentwickeln zu können. 

Management-Vertrag

Beim Abschluss eines Management-Vertrags findet eine Trennung von Management und Gesellschaft statt. AMEOS übernimmt die operative Führung während die öffentliche Hand weiterhin Eigentümerin bleibt. Der Vorteil ist, dass AMEOS mit Einbezug weiterer Partner seine Kernkompetenzen als Betreiber ausspielen kann. 

Minderheitsbeteiligung

Bei einer Teilprivatisierung behält die öffentliche Hand die Mehrheit der Gesellschaftsanteile in ihrem Besitz oder überträgt nur einzelne Leistungsbereiche an AMEOS.

Die AMEOS Gruppe strebt grundsätzlich den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung bzw. den Kauf eines Krankenhauses an.

Kontakt

Dr.

Christoph Arnold

Generalbevollmächtigter Beteiligungserwerb, Integration und Revision

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Adresse:
AMEOS Gruppe
Bahnhofplatz 14
CH-8021 Zürich