Familien mit psychischen Belastungen stehen unter großem Druck und sind auf zeitnahe Hilfe und Entlastung angewiesen. Aus diesem Grund unterziehen wir jeden Fall im Vorfeld einer gründlichen Prüfung. Nur so können wir feststellen, ob wir auch die geeignete Einrichtung für Sie sind.
Zu diesem Zweck haben wir einen Fragebogen für Patientenkinder und Jugendliche sowie einen für die Sorgeberechtigten entwickelt, die uns bei der Einschätzung helfen. Bitte beachten Sie: Kinder können ab dem vollendeten vierten Lebensjahr als Patientinnen und Patienten aufgenommen werden. Die Fragebögen können hier heruntergeladen werden:
Die ausgefüllten Bögen (Bitte 1 Fragebogen pro Patient oder Patientin) schicken Sie bitte per E-Mail oder Post an unser Patientmanagement:
AMEOS Klinikum Inntal
Verwaltung
Jakob-Weindler-Str.1
D-84359 Simbach am Inn
Tel. +49 (0)8571 985 115
Fax +49 (0)8571 985 103
Was Sie sonst beachten müssen
- Wir bieten weder Rehabilitationen noch Kuraufenthalte an. Für psychosomatische Rehabilitationen mit Begleitkindern wenden Sie sich bitte an das AMEOS Reha Klinikum Inntal.
- Wir sind als Akutkrankenhaus ausgewiesen und benötigen deshalb keine vorherige Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse. Sollte dies in Ausnahmefällen doch nötig sein, kommt unser Patientmanagement auf Sie zu.
- Sie helfen uns, wenn Sie bereits vorhandene medizinische Unterlagen (Befunde, Gutachten) zur Erstprüfung mitschicken.
- Bitte beachten Sie, dass mit Wartezeit zu rechnen ist.
- Behandlungsplätze werden nach medizinischer Dringlichkeit und Vollständigkeit der Unterlagen vergeben.
- Patient*innen aus Österreich sind bei uns herzlich willkommen. Bitte fügen Sie Ihrer Einweisung die Genehmigung der Krankenkasse für Auslandsbehandlungen (Formular E112 oder S2) bei.
Ich bin medizinisch geeignet. Was jetzt?
- Einweisungsschein Kind: ausgestellt vom behandelnden Facharzt bzw. von der behandelnden Fachärztin (Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie) oder vom behandelnden Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bzw. der behandelnden Kinder- und Jugendpsychotherapeutin (ausgestellt auf das AMEOS Klinikum Inntal)
- Einweisungsschein Sorgeberechtigte: ausgestellt vom behandelnden Haus- oder Facharzt bzw. von der behandelnden Haus- oder Fachärztin (Allgemeinmedizin, Psychiatrie, Psychosomatik, Psychotherapie) oder vom behandelnden Psychologischen Psychotherapeuten bzw. der behandelnden Psychologischen Psychotherapeutin (ausgestellt auf das AMEOS Klinikum Inntal)
- EKG und Laborwerte, für Kind und Sorgeberechtigte, nicht älter als zwei Monate