Krankenhäuser sind gesetzlich dazu verpflichtet über ihre Arbeit und ihre Strukturen in den Qualitätsberichten zu informieren. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt im Auftrag des Gesetzgebers fest, welche Informationen Qualitätsberichte enthalten und wie sie gegliedert und bereitgestellt werden müssen.
Unter nachfolgendem Link finden Sie den aktuellsten Qualitätsbericht der Einrichtungen der AMEOS Gruppe, die einen gesetzlichen Qualitätsbericht erstellen.