Der Pflegeberuf ist eine noch recht junge Disziplin. Aus der früher von Nächstenliebe geprägten nicht beruflichen Pflege im Familienkreis ist seit Mitte des 20. Jahrhunderts über den Zwischenschritt des medizinischen Assistenzberufs schliesslich ein eigenständiger Dienstleistungsberuf in der Pflege entstanden. In den letzten Jahrzehnten gab es viele Änderungen, die sich unter anderem in den verschiedenen Berufstiteln wie Krankenschwester, Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpflegerin, Kinderkrankenpfleger und Heilerziehungspflegerin widerspiegeln.

Generalistik - ein Gewinn an Qualität

Jetzt kam der nächste grosse Modernisierungsschritt: Seit Januar 2020 gibt es die generalistische Ausbildung zur*zum Pflegefachfrau*Pflegefachmann mit europäischer Anerkennung.

Im Wesentlichen bedeutet dies, dass man sich von einer frühen Spezialisierung verabschiedet und generalistisch für die Pflege aller Altersgruppen und an verschiedenen Einsatzorten ausgebildet wird.

„Und das ist gut so“, ist Jutta Heitker, Direktorin Aus-, Fort- und Weiterbildung der AMEOS Gruppe, überzeugt: „Denn die wissenschaftlichen Erkenntnisse um die professionelle Pflege haben sich in den letzten Jahrzehnten sowohl in der Breite als auch in der Tiefe vervielfacht. Im Sinne des lebenslangen Lernens folgt die Spezialisierung dann nach der Erstausbildung. Fort- und Weiterbildner wie die AMEOS Institute werden entsprechende Qualifizierungsangebote entwickeln“.

Einheitlicher Rahmenlehrplan

Neu ist auch, dass auf Bundesebene ein Rahmenlehrplan erarbeitet wurde, der verbindliche Qualitätsvorgaben für die theoretische und praktische Ausbildung an allen Pflegeschulen definiert. Auf Länderebene können diese Richtlinien durch landesspezifische Vorgaben ergänzen werden.

Was ändert sich konkret für Auszubildende?

Mit dem Ausbildungsvertrag entscheidet sich der*die Auszubildende für eine bestimmte Vertiefungsrichtung im dritten Lehrjahr. Grundsätzlich gibt es fünf Vertiefungsoptionen:

      • Stationäre Akutpflege
      • Ambulante Akut- und Langzeitpflege
      • Stationäre Langzeitpflege
      • Psychiatrische Versorgung
      • Pädiatrische Versorgung

 

Welchen Schwerpunkt ein*e Auszubildende*r wählen kann, ist abhängig von der Struktur des Ausbildungsträgers. Ein rein allgemeinpsychiatrisches Klinikum kann zum Beispiel nur die Vertiefung „psychiatrische Versorgung“ anbieten.

Wahlrecht für Spezialisierung

Eine Besonderheit gibt es bei den Vertiefungsrichtungen „stationäre Langzeitpflege“ und „pädiatrische Versorgung“. Hier haben die Auszubildenden nach dem zweiten Ausbildungsjahr das Wahlrecht von der Generalistik in die Spezialisierung zu wechseln, das heisst, sie können sich nachträglich für den bisherigen Abschluss Altenpfleger*in oder Kinderkrankenpfleger*in entscheiden.

Stärkung der praktischen Pflegeausbildung

Die praktische Ausbildung nimmt weniger Einsatzorte und längere Einsätze in den Fokus. Wenigstens 1.300 Stunden müssen beim Ausbildungsträger geleistet werden, darunter der Orientierungs- und Vertiefungseinsatz. Zusätzlich gibt es mindestens 400-stündige Einsätze in der stationären Akutpflege, in der stationären Langzeitpflege und in der ambulanten Akut-bzw. Langzeitpflege. Hinzu kommen noch ein Pflichteinatz in der Pädiatrie und Psychiatrie mit je 120 Stunden Minimum und ein freier Verfügungseinsatz bpm 80 Stunden.

Kurzum: Der*Die Pflegeschüler*in ist passé und neuerdings ein*e Auszubildende*r. Eine längst überfällige Begriffskorrektur wird Realität und setzt die Auszubildenden in der Pflege in den gleichen Status wie in anderen dualen Ausbildungsgängen.

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Text: Jutta Heitker