Mit diesem Klinik-ABC bieten wir Ihnen wichtige Informationen, die während Ihres Aufenthaltes bei uns eine Orientierungshilfe sein sollen. Selbstverständlich stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden bei Fragen gern zur Verfügung.
Ärzte
Siehe Behandlung
Arztbrief
In der Regel erhalten Sie bei Ihrer Entlassung einen vorläufigen Arztbrief mit Informationen für Ihren einweisenden Arzt bzw. Hausarzt.
Aufnahme
Bevor Sie bei einer geplanten Aufnahme auf Ihre Station gehen, melden Sie sich bitte in der Patientenaufnahme im Untergeschoss. Bei Ihrer Aufnahme zu einer stationären Krankenhausbehandlung ist es erforderlich, Fragen zu persönlichen Daten an Sie zu richten. Sollten Sie selbst nicht in der Lage dazu sein, kann auch ein Verwandter oder ein Vertrauter die Anmeldung für Sie erledigen.
Bitte füllen Sie bei der Anmeldung die Ihnen vorgelegten Formulare aus. Mit Ihrer Unterschrift gehen Sie mit dem AMEOS Klinikum St. Josef Oberhausen einen Behandlungsvertrag ein. Basis dafür sind unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Ihre medizinische Behandlung. Verfügen Sie über eine entsprechende Zusatzversicherung oder sind Sie privat krankenversichert, können die Kosten von Ihrer Versicherung übernommen werden, sofern durch Ihre Einverständniserklärung und der Zusage der Privaten Krankenversicherung die Möglichkeit einer Direktabrechnung besteht. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie gegebenenfalls vor Ihrem Klinikaufenthalt bei Ihrer Krankenversicherung nachfragen, welche Leistungen versichert sind und übernommen werden.
Für die Aufnahme benötigen Sie folgende Unterlagen:
- die Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse bzw. die Klinikkarte Ihrer Privaten Krankenversicherung oder den Nachweis einer Versicherung bzw. eine Kostenübernahmeerklärung
- den Überweisungsschein Ihres Hausarztes oder Facharztes
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls Allergie- und Impfpass
- Aktuelle Medikamente, medizinische Hilfsmittel
Bei der Aufnahme bekommen Sie eine Patientenmappe, die alle für Sie wichtigen Dokumente und Informationen enthält. Nach der administrativen Patientenaufnahme finden Sie sich bitte zur Aufnahmeuntersuchung ein, die in der psychiatrischen Notaufnahme (PNA) erfolgt. Sie werden dort von einer Pflegekraft aufgenommen und anschließend von dem Stationspersonal auf die Station begleitet
Behandlung
Während Ihres Aufenthaltes in unserem Klinikum werden Sie vielen Mitarbeitenden unserer ärztlichen, pflegerischen und medizinisch-technischen Teams begegnen: Unter der Leitung der Chef- und Oberärzte sind für Ihre ärztliche Behandlung die jeweiligen Stationsärztinnen und -ärzte zuständig. Es ist selbstverständlich, dass wir Sie über geplante therapeutische Maßnahmen informieren. Wichtig dabei ist aber auch Ihre Mithilfe: Schildern Sie den Ärzten Ihre Beschwerden und deren Entstehung möglichst genau. Es ist außerdem von Bedeutung, ob in Ihrer Familie oder Verwandtschaft bereits ähnliche Erkrankungen aufgetreten sind. Auch Veränderungen Ihres Befindens oder vermeintliche Nebensächlichkeiten können für den Therapieprozess sehr wichtig sein. Haben Sie Vertrauen zu Ihren Ärzten und beantworten Sie Fragen offen und ehrlich.
Bitte beachten Sie, dass sich das Pflegepersonal bei seiner Arbeit an ärztliche Anordnungen halten muss. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass nicht stets dasselbe Krankenpflegepersonal für Sie sorgen kann. Im Rahmen des Dienstplans ergeben sich zwangsläufig Wechsel.
Besuch und Besuchszeiten
Familienangehörige, Freunde und Bekannte unserer Patienten sind bei uns willkommene Gäste. Wir haben keinen starren Zeitplan festgelegt, sondern bieten von 8 bis 19 Uhr die Gelegenheit für einen Besuch; allerdings sollten Sie im Hinblick auf Ihren Therapieplan die Besuchszeiten mit Ihren Angehörigen oder Freunden abstimmen.
Für die geschützte Station P2 gelten gesonderte Besuchsregelungen, die Sie bitte mit dem Stationspersonal absprechen.
Wir bitten die Besucher, während der Visiten die Krankenzimmer zu verlassen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass auch während des Besuchs Patienten gepflegt oder betreut werden, so dass die Angehörigen gegebenenfalls kurzzeitig das Zimmer verlassen müssen.
Blumen
Topfpflanzen dürfen aus hygienischen Gründen nicht mit auf das Zimmer gebracht werden. Unser Tipp: Schnittblumen oder Mitbringsel wie beispielsweise ein Buch sowie Kreuzworträtsel und ähnliches machen ebenso viel Freude.
Blumenvasen
Auf jeder Station stehen Ihnen Blumenvasen zur Verfügung. Bitte fragen Sie das Pflegepersonal, falls Sie Hilfe benötigen. Bitte verzichten Sie auf Blumenerde, da diese zur Keimvermehrung beiträgt.
Brandschutz
Im gesamten Klinikum ist das Entzünden von Kerzen oder offenen Feuern verboten. Im Gefahrenfall wenden Sie sich vertrauensvoll an das Pflegepersonal und befolgen Sie dessen Anweisungen. Auf jeder Station befinden sich Handfeuerlöscher. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten zum Verlassen Ihrer Station (Fluchtwegeplan). Verlassen Sie ruhig und ohne Hast den Gefahrenbereich und kehren Sie keinesfalls zurück, bevor eine Entwarnung herausgegeben worden ist. Benutzen Sie im Brandfall keinen Aufzug.
Briefmarken
Briefmarken erhalten Sie an der Informationszentrale.
Cafeteria & Kiosk
In der Eingangshalle finden Sie die Cafeteria, die unseren Patienten und deren Besuchern neben Getränken, Kuchen und kleinen Snacks auch eine breite Vielfalt an warmen Speisen bietet.
Darüber hinaus sind in dem integrierten Kioskbereich Zeitungen und Zeitschriften sowie eine kleine Auswahl an Drogerie- und Hygieneartikeln, Süßwaren und vieles mehr erhältlich.
Öffnungszeiten:
- Wochentags 7 bis 16 Uhr
- Samstag, Sonntag und Feiertage 10:30 bis 16 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten steht Ihnen in der Empfangshalle ein Getränkeautomat zur Verfügung.
Diät- und Ernährungsberatung
Wenn Ihnen eine Diät verordnet wurde oder Sie Fragen zum Essen und Trinken haben, berät unser Ernährungsteam Sie gern. Bitte sprechen Sie einfach das Pflegepersonal an, um einen Termin zu vermitteln.
Diabetesberatung
Sollten Sie an Diabetes mellitus erkrankt sein, steht Ihnen unser Diabetesteam gerne zur Seite. Bitte sprechen Sie das Pflegepersonal oder Ihren Arzt an, um einen Kontakt zu vermitteln.
Drogen und Alkohol
Alkohol und Drogenkonsum sind verboten. Ein Verstoß kann zur sofortigen Entlassung führen.
Über den Abbruch der Heilbehandlung erfolgt eine entsprechende Information an den Kostenträger.
Eigenanteil / Gesetzliche Zuzahlung
Siehe Kosten
Entlassung
Für eine lückenlose Anschlussbehandlung an Ihren Klinikaufenthalt bieten wir unseren Patienten ein individuelles Entlassmanagement. Dieses beinhaltet eine medizinische oder pflegerische Versorgung, welche sowohl ambulant als auch in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Auch Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse gehören zu dieser Anschlussversorgung. Soweit im Rahmen Ihrer Entlassung erforderlich, werden im begrenzten Umfang Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie, ambulant psychiatrische Krankenpflege und Häusliche Krankenpflege verordnet oder die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Alle geplanten Maßnahmen werden abgestimmt und sofern gewünscht, Angehörige oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogen.
Fragen zu Weiterbehandlung, ambulanten Nachsorgemöglichkeiten etc. werden in persönlichen Gesprächen rechtzeitig vor Entlassung geklärt. Sie erhalten mit der Entlassung einen vorläufigen Arztbrief, der weitere Informationen für eine eventuell notwendige weitere Behandlung beinhaltet. Lassen Sie sich ausführlich über alle Fragen zur Weiterbehandlung und zu den Medikamenten, die Sie eventuell einnehmen müssen, informieren. Danach werden Sie bitte bei Ihrem Hausarzt vorstellig, um gegebenenfalls weitere Rezepte zu erhalten. Bitte informieren Sie schon frühzeitig Ihre Angehörigen oder Freunde über Ihre Entlassung, damit diese Ihre Planung danach ausrichten können. Nur sehr eingeschränkt übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine Entlassfahrt nach Hause. Hierzu muss ein medizinischer Grund vorliegen.
Bitte vergessen Sie nicht, alle persönlichen Sachen mitzunehmen. Die Erstattung eines möglichen Restbetrages für die Telefonnutzung erhalten Sie in der Patientenaufnahme oder an der Informationszentrale bei Abmeldung Ihres Anschlusses.
Essen
Ihre Getränke- und Speisenversorgung ist uns ein besonderes Anliegen. Aus organisatorischen Gründen wird Ihr Essen am Aufnahmetag automatisch bestellt. Danach nimmt eine Menüassistentin Ihre Essenswünsche auf. Dabei haben Sie bei Frühstück, Mittag- und Abendessen mehrere Auswahlmöglichkeiten. Falls Sie eine spezielle Kostform benötigen, kann es sein, dass die WahImöglichkeiten entfallen. Auf der Wahlleistungsstation haben Sie die Möglichkeit aus verschiedenen Vor-, Haupt-, und Nachspeisen auszuwählen.
Essenszeiten
- Frühstück: ab 07:30 Uhr
- Mittagessen: ab 11:30 Uhr
- Abendessen: ab 17:30 Uhr
Fernsehen / Telefon
Auf jeder Station gibt es einen gemeinschaftlichen Aufenthaltsraum, der mit einem Fernseher und einem Telefon ausgestattet ist. Über das Telefon können nur eingehende Anrufe angenommen werden. Die Rufnummer können Sie beim Pflegepersonal erfragen.
- Fernsehen / Telefon für Wahlleistungspatienten (WLP)
Die Zimmer unserer Wahlleistungsstation sind mit Telefon, Bedside-Terminal und Fernsehen ausgestattet. - Telefon (WLP)
Bei Anmeldung Ihres Telefonanschlusses ist lediglich eine Pfandgebühr von 20 Euro zu hinterlegen. Diese Gebühr wird bei Entlassung in der Patientenannahme oder der Informationszentrale zurückerstattet. ACHTUNG: Telefongespräche in das deutsche Fest- und Mobilfunknetz sind inklusive. Sonderrufnummern und Mehrwertdienste können mitunter sehr teuer werden und würden vom hinterlegten Pfand abgezogen. Wichtige Hinweise zur TV Nutzung (WLP): Die Tonausgabe am TV-Gerät erfolgt nur über einen Kopfhörer, um eine Störung der Mitpatienten so gering wie möglich zu halten. Einen Kopfhörer erhalten Sie an der Informationszentrale im Foyer oder auf Station.
Feueralarm / Fluchtwege
Machen Sie sich bitte gleich nach Eintreffen auf der Station mit den ausgeschilderten Fluchtwegen vertraut. Sollte es tatsächlich zu einem Brandereignis kommen, bewahren Sie bitte Ruhe und folgen Sie den Anweisungen unserer Mitarbeiter bzw. der Feuerwehr. Benutzen Sie keinesfalls die Aufzüge. Feuerlöscher sind zu Ihrer Sicherheit auf jeder Station und in jedem Bereich deutlich sichtbar und gut erreichbar angebracht.
Fotografieren
Film-, Ton- und Fotoaufnahmen im Krankenhausbereich sind verboten.
Fundsachen
Haben Sie etwas gefunden oder verloren? Dann melden Sie dies bitte direkt auf Ihrer Station oder an der Informationszentrale im Eingangsbereich.
Geld & Wertsachen
Lassen Sie Ihre Wertsachen und größere Geldbeträge bitte zu Hause. Bitte verwahren Sie keine größeren Geldbeträge in Ihrem Zimmer, sondern nur kleine Summen, die Sie zum Beispiel für den Kauf einer Zeitung oder Zeitschrift benötigen. Lassen Sie keine Wertsachen oder Bargeld in der Nachttischschublade liegen. Bitte deponieren Sie Ihre Wertgegenstände (d.h. Geldbörse, Schmuck, Brieftasche) nur in einem abschließbaren Schrank oder Wertfach. Sollte diese Möglichkeit im Zimmer nicht vorhanden sein, sprechen Sie bitte das Pflegepersonal auf eine sichere Verwahrungsmöglichkeit an.
Das Zimmer kann während Ihrer Abwesenheit nach Absprache abgeschlossen werden. Für verlorengegangene Wertsachen wird durch das Krankenhaus keine Haftung übernommen!
Gesetzliche Zuzahlung
Die Versicherten der gesetzlichen Kranken- und Ersatzkassen haben aufgrund von gesetzlichen Vorgaben 10,- Euro pro Kalendertag – für maximal 28 Tage im Kalenderjahr – als Eigenbeteiligung zu entrichten. Dieser Betrag kann in der Patientenaufnahme im Untergeschoss des Krankenhauses eingezahlt werden. Voraussetzung hierfür ist eine Kostenzusage Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Sollte diese nicht vorliegen, erhalten Sie eine entsprechende Zahlungsaufforderung per Post.
Getränkeautomat
In der Empfangshalle finden Sie einen Automaten mit Kaltgetränken, Kaffee und Snacks.
Grüne Damen
Eine „Grüne Dame“ und ein „Grüner Herr“ sind ehrenamtlich im AMEOS Klinikum St. Josef Oberhausen in vielfältiger Weise tätig. Ganz gleich ob es gilt, ganz praktisch für die Patienten kleine Hilfsdienste oder Besorgungen zu erledigen, sie zu Untersuchungen oder Therapiemaßnahmen auch außerhalb des Krankenhauses zu begleiten, gemeinsam spazieren zu gehen, zuzuhören, miteinander zu sprechen oder einfach nur da zu sein. Zwischenmenschliche Hilfe ist das Anliegen der ehrenamtlichen Helfer, die zweimal wöchentlich vor Ort für Sie als Patienten da sind. Sprechen Sie gerne das Pflegepersonal an, um einen Kontakt zu vermitteln.
Hygiene
Die Krankenhaushygiene hat einen wichtigen Anteil an der Genesung unserer Patienten. Wir wissen, dass jeder Besuch für Patienten eine willkommene und wichtige Abwechslung im Krankenhausalltag ist. Bitte helfen Sie als Besucher aber auch mit, andere Patienten vor zusätzlichen Erkrankungen zu schützen, indem Sie die Hygienemaßnahmen des Krankenhauspersonals unterstützen. Unsere Hände sind Hauptüberträger von Keimen, aus diesem Grund ist es besonders wichtig, auf eine gründliche Händedesinfektion zu achten.
Grundsätzliche Hygienemaßnahmen:
- Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen des Krankenhauses sowie des Patientenzimmers oder der Intensivstation (Desinfektionsmittel 30 Sekunden in die Hände einreiben)
- Unnötige Kontakte mit Oberflächen und anderen Patienten vermeiden (als Besucher bitte die Stühle in den Zimmern nutzen, statt sich auf das Bett des Patienten zu setzen)
- Händehygiene einhalten (gründliches Waschen der Hände mit Wasser und Seife nach dem Toilettengang)
- Abstand halten (mindestens 1–2 Meter Abstand zu hustenden und/oder niesenden Fremdpersonen)
- Hustenetikette einhalten (z. B. Husten, Niesen in die Ellenbeuge)
Kiosk
Siehe Cafeteria & Kiosk
Kontakt zum Klinikum
Tel. +49 208 837-0
Fax +49 208 837-4776
info@ob.ameos.de
www.ameos.de/oberhausen
Kosten
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer Ersatzkasse müssen Sie sich nicht um die Bezahlung Ihrer Krankenhausrechnung kümmern: Wir rechnen die Kosten Ihres Krankenhausaufenthaltes direkt mit Ihrer Kasse ab. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften müssen Sie allerdings eine Eigenbeteiligung in Höhe von zurzeit 10 Euro für jeden Kalendertag Ihres Krankenhausaufenthaltes bezahlen. Wir senden Ihnen eine entsprechende Zahlungsaufforderung zu, sollten Sie den Betrag nicht direkt in unserer Kasse eingezahlt haben. Bitte bewahren Sie die Quittung oder den Bankbeleg gut auf, da Sie den Zuzahlungsbetrag für höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr leisten müssen und im Fall eines erneuten Krankenhausaufenthaltes im selben Jahr unter Umständen von weiteren Zuzahlungen befreit sind. Ansprüche gegenüber Sozialleistungsträgern werden angerechnet, wenn dem Klinikum eine verbindliche Kostenübernahmeerklärung vorliegt. Wenn Sie privat versichert sind, wird Ihnen eine Rechnung über die Krankenhauskosten zugesandt. Alternativ dazu können wir auch direkt mit Ihrer Krankenversicherung abrechnen, sofern uns eine Kostenübernahmeerklärung oder Ihre Versicherungskarte vorliegt.
Medikamente
Sofern Ihnen der zuständige Arzt Medikamente verordnet hat, nehmen Sie diese bitte gewissenhaft ein. Sollten Sie Unverträglichkeiten bemerken, melde Sie das bitte unverzüglich dem Pflegepersonal oder Ihrem Arzt. Darüber hinaus sollten Sie ohne Absprache keine von anderer Stelle verordneten Medikamente zusätzlich einnehmen. Im Zusammenwirken mit den verabreichten Medikamenten könnte dies eventuell zu Unverträglichkeiten führen.
Meinung / Kritik
Siehe Patientenzufriedenheit
Notruf
Alle Zimmer und Bettenplätze sind mit einem Notrufknopf ausgestattet, mit dem Sie das Pflegepersonal informieren können, wenn Sie Hilfe benötigen.
Ombudsmann
Ein Krankenhausaufenthalt ist eine besondere Lebenssituation. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben sich größte Mühe, den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Es gibt jedoch Situationen, die besonderen Gesprächsbedarf erfordern. Dafür ist der Ombudsmann da. Gibt es Anregungen, Verbesserungsvorschläge, Sorgen oder Beschwerden? Dann wenden Sie sich gern vertrauensvoll an unseren Ombudsmann. Er unterliegt zudem der Schweigepflicht. Somit können Sie als Patient oder Angehöriger stets selbst entscheiden, inwiefern Informationen an die Krankenhausverwaltung weitergeleitet werden dürfen. Der Ombudsmann steht Ihnen als unparteiische Schiedsperson zur Seite.
Kontakt:
Herr Schoenen
Tel.: 01590 14 66 357
Parkplätze
Rund um das Klinikum stehen Ihnen gebührenpflichtige Parkplätze im öffentlichen Raum zur Verfügung.
Patientenbefragung
Mit Ihrer Aufnahme erhalten Sie einen Fragebogen zu Ihrem Aufenthalt bei uns. Damit kann uns jeder Patient seine persönliche Meinung zur Service- und Behandlungsqualität mitteilen.
Patientenzufriedenheit
Selbstverständlich sind wir darum bemüht, Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Sollte es in Einzelfällen trotzdem vorkommen, dass Sie nicht zufrieden sind, sprechen Sie am besten direkt mit den entsprechenden Mitarbeitern. Ein offenes Wort ist meistens sehr hilfreich. Wenn Sie jedoch eine offizielle Beschwerde für erforderlich halten oder einen Hinweis von grundsätzlicher Bedeutung geben möchten, können Sie die Box zur Patientenbefragung nutzen, die sich in der Eingangshalle befindet. Falls sie uns schnell und einfach eine Mitteilung machen möchten, können Sie sich auch direkt an unsere Beschwerdehotline unter der Rufnummer: 0800 589 2355 wenden. Selbstverständlich nehmen wir Ihre Anliegen und Sorgen sehr ernst und sehen den Austausch als Chance, unsere Dienstleistungen kontinuierlich zu verbessern.
Pflege
Siehe Behandlung
Post
Die bei uns für Sie eingehende Post wird Ihnen vom Pflegepersonal ausgehändigt. Bitte nennen Sie Angehörigen und Freunden die Station, sowie Ihre Zimmernummer – das erleichtert die Zustellung und hilft, Verwechslungen zu vermeiden. Einen Briefkasten für die Post, die Sie versenden möchten, finden Sie in der Elsa-Brändström-Straße, am Hintereingang des Krankenhauses.
Rauchen
Unter Rücksichtnahme auf Ihre Mitpatienten sowie das Krankenhauspersonal und wegen einer erhöhten Brandgefahr ist das Rauchen nur in ausgewiesenen Bereichen gestattet.
Sauberkeit und Ordnung
Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände sind pfleglich und schonend zu behandeln. Abfälle sind nur in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen. Vorhandene oder sich abzeichnende Schäden sind möglichst umgehend dem Pflegepersonal zu melden. Bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung oder Zerstörung entsteht Schadensersatzpflicht; Diebstahl wird strafrechtlich verfolgt.
Seelsorge
Vielleicht möchten Sie gerne seelsorgerischen Beistand, um persönliche Fragen zu klären, die Sie belasten oder bedrängen, oder sich auch einfach Sorgen von der Seele reden. Sprechen Sie in diesem Fall gerne das Pflegepersonal an, um einen Kontakt zur örtlichen Pfarrei St. Marien zu vermitteln.
Selbsthilfegruppen
Siehe Sozialdienst
Snacks für den kleinen Hunger
In der Empfangshalle finden Sie einen Automaten mit Kaltgetränken, Kaffee und Snacks.
Sozialdienst
Die psychiatrische Sozialberatung ergänzt die ärztliche, pflegerische und therapeutische Versorgung im AMEOS Klinikum St. Josef Oberhausen durch ergänzende Beratungs – und Unterstützungsangebote.
In Folge einer psychischen Erkrankung entsteht für Betroffene und ihre Angehörigen häufig eine Vielzahl von Fragen und Problemen. Der Sozialdienst versucht Lösungen für persönliche und soziale Schwierigkeiten während und nach einem Krankenhausaufenthalt zu entwickeln.
Aufgrund dessen bietet der Sozialdienst eine umfassende psychosoziale Beratung an.
Der Sozialdienst bietet ihnen Hilfestellung bei:
- Der Wiedereingliederung in die Gesellschaft
- Der Suche im Bereich des ambulanten und stationären Wohnens, der ambulanten Krankenpflege
- Der Beantragung von Pflegegeld
- Der Beantragung von Pflegehilfsmitteln
- Der Beantragung von Schwerbehindertenausweisen
- Der Anregung von Betreuungsverfahren beim Amtsgericht; der Beratung zur Vorsorgevollmacht
- Der Vermittlung von Kontakten zu Beratungsstellen und anderen Hilfsorganisationen
Beratung und Unterstützung:
- Zu Fragen der Weiterversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt, wie z.B. der Einleitung stationärer und ambulanter Hilfen im gemeindepsychiatrischen Versorgungssystem
- Durch individuelle Suchtberatung
- Bei der Sicherung der materiellen Lebensgrundlage
- In sozialrechtlichen Fragen
- In Fragen der Kostenregelung
- Bei der Entwicklung einer angemessenen Wohnperspektive
- Zur schulischen und/oder beruflichen Situation und Perspektive
- Beim Aktivitätsaufbau und Planung der Tagesstruktur
Wenn Sie ein Gespräch wünschen, sprechen Sie bitte den behandelnden Arzt oder das Stationspersonal an oder wenden sich direkt telefonisch oder per E-Mail an:
Ursula Rexforth-Abels (Dipl. Soz.Wiss.)
Telefon: 0208 837-6388
E-Mail: ursula.rexforth-abels@ob.ameos.de
Taxi
Das Team der der Informationszentrale bestellt Ihnen gerne ein Taxi.
Tiere
Das Mitbringen von Tieren in den Gebäuden ist nicht gestattet.
Verlassen des Zimmers
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie für Ärzte und Pflegepersonal jederzeit erreichbar sein. Melden Sie sich daher beim Verlassen Ihrer Station immer bei den Pflegekräften ab und lassen Sie keine Wertsachen unbeaufsichtigt zurück. Vorsicht ist außerdem geboten, wenn Ihnen vorübergehend strenge Bettruhe verordnet wurde: Leider kommt es immer wieder zu Verletzungen durch Stürze, da sich Patienten mehr zutrauen, als sie tatsächlich leisten können. Daher fragen Sie vor dem ersten Aufstehen unbedingt Ihren behandelnden Arzt. Falls Sie das Klinikum auf eigenen Wunsch und gegen den ärztlichen Rat verlassen möchten, erbitten wir Ihre schriftliche Bestätigung, dass Sie für etwaige gesundheitliche oder finanzielle Folgen selbst die Verantwortung übernehmen. Bedenken Sie dabei aber bitte, dass Krankenkassen die Übernahme der Behandlungskosten ablehnen könnten, wenn Sie gegen den ärztlichen Rat handeln.
Veranstaltungen
Die genauen Termine für das GesundheitsForum oder andere Veranstaltungen können Sie auf unserer Internetseite nachlesen oder der Tagespresse entnehmen.
Visiten
Die ärztlichen Visiten finden auf den Stationen zu unterschiedlichen Zeiten statt, meist am Vormittag. Bitte halten Sie sich bis zur Visite in Zimmernähe auf oder informieren Sie das Pflegepersonal, wenn Sie die Station verlassen.
Wahlleistungen
Neben der allgemeinen Versorgung haben Patienten während des Klinikaufenthaltes die Möglichkeit, bestimmte Zusatzleistungen – sogenannte Wahlleistungen – gegen ein gesondertes Entgelt in Anspruch zu nehmen. Das gilt sowohl hinsichtlich der Unterkunft als auch bei der Arztwahl und der zusätzlichen Aufnahme von Begleitpersonen. Bitte beachten Sie aber, dass die Wahlleistungen vor der Erbringung zwischen Patient und Klinikum schriftlich vereinbart werden müssen. Falls Sie nicht über eine entsprechende Privat- oder Zusatzversicherung verfügen, haben Sie die Möglichkeit, unseren gehobenen Komfort als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Ein entsprechendes Angebot samt Preisen erhalten Sie auf Wunsch durch die Patientenaufnahme.
Weiterversorgung / Rehabilitation
Die umfangreiche Beratung seitens unseres Sozialdienstes in allen persönlichen, sozialrechtlichen und beruflichen Fragen ist fester Bestandteil unseres Entlassungsprozesses. Unser qualifiziertes Fachteam steht dem Patienten mit Rat und Tat zur Seite, so dass dieser auch nach seinem Klinikaufenthalt umfangreiche Hilfestellungen erhält. Das Team des Sozialdienstes unterstützt Sie z. B. durch:
- Reha-Beratung und Vermittlung von Langzeittherapien und spezieller medizinischer Rehabilitation
- Sozialrechtliche Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, bei der Beantragung von Schwerbehindertenausweisen sowie Informationen zu Krankengeld und Lohnersatzleistungen
- Beratung und Organisation der Nachsorge, d.h. in den Bereichen ambulantes und stationäres Wohnen, ambulante Krankenpflege oder Sicherung der Finanzierung
Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen werden Lösungen für eine optimale Nachsorge erarbeitet. Hierbei wird interdisziplinär gearbeitet. Die Kontaktaufnahme zum Sozialdienst erfolgt durch den behandelnden Arzt oder die Station.
Wertsachen
Bitte geben Sie nach Möglichkeit alles, was Sie im Krankenhaus nicht benötigen, Ihren Angehörigen mit nach Hause. Eine Haftung durch das Klinikum ist lediglich in wenigen Ausnahmefällen möglich. Ein gesetzlicher Schadensersatzanspruch besteht nur, wenn dargelegt wird, dass Krankenhausmitarbeiter den Schaden herbeigeführt haben. Eine entsprechende Prüfung wird vom Haftpflichtversicherer gefordert.