Die Behandlung im Maßregelvollzug geschieht in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Justizbehörden (Staatsanwaltschaft, Strafvollstreckungskammer, Jugendrichter), die über den Therapieverlauf informiert werden und über die Fortdauer der Unterbringung im Maßregelvollzug entscheiden. Ziel der Therapie ist den Patienten zu befähigen, ein weitestgehend selbstbestimmtes und deliktfreies Leben in einem für ihn geeigneten sozialen Umfeld zu führen.
Das Behandlungsangebot besteht aus der Pharmako-, Sozio- und Psychotherapie. Dazu gehören unter anderem:
- Millieugestaltung
- Therapeutische Einzel- und Gruppengespräche
- Sporttherapie
- Ergotherapie
- Arbeitstherapie
- Ärztliche Sprechstunde und Visiten
- Sozialtraining (einzeln oder in Gruppen)
- Belastungserprobung (einzeln oder in Gruppen)