Die Aufnahme der Bewohner erfolgt in der Verwaltung des Pflegehauses, welche sich im Haus 40 in der 1. Etage befindet. Um eine Heimaufnahme zu ermöglichen benötigen Sie eine Kostenübernahmezusage der zuständigen Pflegekasse und des zuständigen Sozialhilfeträgers. Das Rechtsverhältnis des stationären Aufenthaltes im Pflegehaus und der Eingliederung wird durch die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Heimvertrages gestaltet.
Auf einen Blick
