Wer sich mit dem Corona-Virus infiziert hat, leidet mitunter noch Wochen oder Monaten an den Folgen. Atemnot oder Herzprobleme, Konzentrations- oder Schlafstörungen – die Symptome sind vielfältig und bei jedem anders. Eine Rehabilitation kann helfen, wieder vollständig gesund und leistungsfähig zu werden. Das AMEOS Reha Zentrum Oberhausen bietet bei Post- und Long-COVID-Symptomen jetzt eine umfassende und individuelle ambulante Reha an. Die Therapieangebote reichen von Krankengymnastik, Ausdauer- und Krafttraining, über Atemtherapie bis hin zu Hirnleistungstraining (bei Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen) und psychologischer Betreuung. Auch Entspannungstechniken können erlernt werden.

Um ein individuelles Therapieprogramm zusammen zu stellen, werden die Patientinnen und Patienten von dem Team der kardiologischen Rehabilitation, welches aus Ärzten, Therapeuten und weiterem medizinischen Fachpersonal besteht, betreut. Zur Einordnung der Schwere der Krankheit stehen im AMEOS Reha Zentrum Oberhausen moderne Lungenfunktionsprüfungen zur Bestimmung des Atemwiderstandes, Luftvolumens, der Atemmuskelkraft sowie eine Blutgasanalyse und die komplette Leistungsdiagnostik der Kardiologie zur Verfügung. Die Rehabilitanden werden bei regelmäßigen ärztlichen Visiten optimal medikamentös eingestellt und erfahren in Seminaren alles über die Besonderheiten ihrer Erkrankung.

„Wir betreuen derzeit 5 Post-COVID-Patientinnen und Patienten mit einer durchschnittlichen Verweildauer von drei Wochen“, sagt Milena Kolb, stellvertretende Krankenhausdirektorin der AMEOS Einrichtungen Oberhausen und Ansprechpartnerin für das AMEOS Reha Zentrum Oberhausen. „Unser primäres Ziel ist es, den körperlichen und seelischen Gesamtzustand deutlich zu verbessern.“ Dr. Valon Redzepi, Leitender Arzt der kardiologischen Reha ergänzt: „Wenn Menschen zu uns kommen, für die selbst Wochen und Monate nach einer überstandenen COVID-Erkrankung die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben schwierig ist, bieten wir Hilfe an. Mangelnde Belastbarkeit und die damit einhergehende Frustration sind vor allem für jüngere Erwerbstätige eine große Herausforderung, die wir gemeinsam angehen können.“

 

Zuständig für die Genehmigung einer solchen Rehabilitationsmaßnahme ist der Rentenversicherungsträger. Ein entsprechender Antrag kann selbst, mit Unterstützung der behandelnden Ärzte oder im Anschluss an einen stationären Aufenthalt mithilfe des Sozialdienstes gestellt werden.