Im Interesse unserer Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sowie aller Mitarbeitenden passen wir unsere Regelungen dem aktuellen Infektionsgeschehen an. Wir bitten Sie zu berücksichtigen, dass es auch recht kurzfristig zu Änderungen im Besuchskonzept kommen kann.
Ab dem 01.03.2023 gilt für Besucherinnen und Besucher unserer Einrichtung folgende Regelung:
Masken
- Bis zum 7. April 2023 gilt eine konsequente FFP2-Maskenpflicht für alle Besuchenden.
Testung
- Es sind keine Testungen mehr erforderlich.
Die Zugangskontrolle entfällt ab dem 1. März 2023.
Besuchszeiten
- Es besteht keine Limitierung der Besucherzahl und Zeit durch die neue COVID-Regelung.