Sehr geehrte Angehörige, Verwandte und Bezugspersonen,
aufgrund des deutschlandweit zurückgehenden Infektionsgeschehens gelten neue Zutrittsregelungen für Besucherinnen und Besucher, Ambulante Patientinnen und Patienten sowie Begleitpersonen:
Ab dem 1. März benötigen Besucherinnen und Besucher in den AMEOS Einrichtungen Oberhausen keinen negativen Selbsttest mehr.
Maskenpflicht:
Es gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher sowie für Begleitpersonen (Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren)
Besuchszeit:
Die Besuchszeit ist täglich von 8 bis 20 Uhr. Spätester Einlass ist 19 Uhr.
Ausnahmen gelten auf den Intensivstationen: dort können Besuche nur nach vorheriger Terminabsprache wahrgenommen werden. Besuche von COVID-Patientinnen und –Patienten sind weiterhin nicht möglich. Ausnahmen gelten hier nach ärztlicher Rücksprache sowie bei Kindern, die stationär behandelt werden.
Bei Personen mit corona-typischen Symptomen kann die Durchführung eines Coronaselbsttests verlangt werden. Der Schnelltest wird von der Einrichtung zur Verfügung gestellt.
Geschwisterkinder sind in Begleitung einer Bezugsperson auf der Wöchnerinnenstation wieder herzlich willkommen. Ab dem 6. Lebensjahr gilt die FFP2-Maskenpflicht.
Weitere notwendige Hygienemaßnahmen sind die Händedesinfektion sowohl beim Betreten als auch beim Verlassen der Einrichtungen sowie die Einhaltung der Abstandsregelungen von mindestens 1,5 Metern, auch im Krankenzimmer.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung zum Schutz der uns anvertrauten Menschen und wünschen Ihnen vor allem Gesundheit.
Ihre Krankenhausleitung der AMEOS Klinika Oberhausen
Die Cafeteria pausiert vorübergehend.
Patientenseminare im Rahmen des Gesundheitsforums, Kurse der Elternschule, Kreißsaalführungen sowie Kurse zur Pflegeberatung und Krankenhausgottesdienste finden statt. Bitte informieren Sie sich auf unseren Internetseiten und über die Presse.
Bundesweiter Ärztlicher Bereitschaftsdienst:
Telefon 116117Corona-Hotline Stadt Oberhausen – 0208 825-7777
Montag bis Donnerstag: 7 bis 17 Uhr
Freitag: 7 bis 14 UhrBürgertelefon des Landes NRW – 0211 9119-1001
Montag bis Freitag: 8 bis 18 Uhr
E-Mail: corona@nrw.de- Schutzkonzept der AMEOS Gruppe
- Allgemeine Informationen zum Corona-Virus