Aktuelle Information
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Lebensmittelhygiene gemäß IfSG
Bei der Zubereitung und Verteilung von Lebensmitteln im klinischen Alltag sind besondere hygienische Aspekte zu beachten.
Aus diesem Grund sieht das Infektionsschutzgesetz (IfSG) vor Beginn einer Tätigkeit in der Lebensmittelverarbeitung im Krankenhaus eine Erstbelehrung durch das zuständige Gesundheitsamt vor. Dies betrifft vor allem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne medizinische Grundausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege.
Anschließend ist eine Auffrischung durch den Arbeitgeber alle 2 Jahre in sog. Folgebelehrungen wie dieser verpflichtend. Mitarbeitern, die eine medizinischer/pflegerische Grundausbildung absolviert haben, wird die Teilnahme ebenfalls empfohlen.
Inhalte:
• Gesetzliche Grundlagen
• Grundsätze beim Umgang mit Lebensmitteln in der Stationsküche
• Umgang mit Geräten und Arbeitsflächen
• Persönliche Hygiene
• Händehygiene
• Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot
• Eigenverantwortung / Mitwirkungspflicht
Zielgruppe:
Mitarbeitende im Stationsservice und hauswirtschaftlichen Pflegeservice
Referent:
Frau Lenz, Fachbereichsleitung Qualitätsmanagement & Hygiene - Tertiäre Leistungen
Seminargebühr:
Kostenlos für AMEOS Mitarbeiter/innen
10 – 20 Teilnehmer
Termin:
28.06.2022 – AMEOS Oberhausen
11:00 - 12:00
Veranstaltungsort:
Konferenzraum 1 im St. Marien Klinikum Oberhausen