Soziotherapie
Die Soziotherapie ist aufsuchend tätig und damit Verbindungsglied zwischen Beratungsstellen, Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Ärzten, Therapeuten, Tageskliniken, betreutem Wohnen und anderen psychosozialen Diensten.
Die Planung der soziotherapeutischen Pflegemassnahmen orientiert sich an den Ressourcen und Problemen des Patienten, d.h. es wird eine jeweils individuelle Pflege, die durchdacht, geplant und ausgewertet wird, durchgeführt.
Den Schwerpunkt unserer soziotherapeutischen Pflege bildet die ambulante Hilfestellung bei der Bewältigung des Alltags.
Regelmässige, ein- bis mehrmalige wöchentliche Besuche und eine intensive Begleitung haben zum Ziel, den gesundheitlichen und sozialen Zustand der Klienten so weit zu stabilisieren, dass sie ihren Alltag - auch in Krisensituationen - wieder selbständig bewältigen können. So können oft Dauer und Häufigkeit von Klinikaufenthalten reduziert werden.
In Krisensituationen wird die Betreuung am Wochenende fortgeführt. Und auch im Verlauf stationärer Aufenthalte bleibt der Kontakt zu unserem Dienst erhalten, um eine nahtlose Wiederaufnahme der ambulanten soziotherapeutischen Pflege im Anschluss an den Klinikaufenthalt gewährleisten zu können.
Zielgruppe für die Soziotherapie
Von der Leistung „ambulante Soziotherapie“ profitieren vorrangig Patienten mit episodischem Krankheitsverlauf. Für die ambulante Soziotherapie kommen Patienten in Betracht, die Hilfe benötigen, um ärztlich verordnete Leistungen in Anspruch zu nehmen. Werden diese Leistungen nicht in Anspruch genommen, wird häufig eine (erneute) Krankenhausbehandlung notwendig.
Die Leistungen der ambulanten soziotherapeutischen Pflege erfolgen gemäß § 132 b Absatz 1 i. V. § 37 a SGB V. Die Erkrankungen, die der Soziotherapie bedürfen, sind gekennzeichnet durch folgende Fähigkeitsstörungen:
- Beeinträchtigung durch Störungen des Antriebs, der Ausdauer und der Belastbarkeit durch Unfähigkeit zu strukturieren
- durch Einschränkungen des planerischen Denkens und Handelns sowie des Realitätsbezuges
- Störungen im Verhalten mit Einschränkung der Kontaktfähigkeit und fehlender Konfliktlösungsfähigkeit
- Einbußen im Sinne von Störungen der kognitiven Fähigkeiten wie Konzentration und Merkfähigkeit, der Lernleistungen sowie des problemlösenden Denkens
- angelnde Compliance im Sinne eines krankheitsbedingt unzureichenden Zugangs zur eigenen Krankheitssymptomatik und zum Erkennen von Konfliktsituationen und Krisen.
Voraussetzungen für die Soziotherapiefähigkeit
Ambulante Soziotherapie ist insbesondere bei Patienten indiziert,
- bei denen eine stationäre Behandlung unmittelbar droht
- die im letzten Jahr mehrfach wegen der schweren psychiatrischen Symptomatik stationär behandelt werden mussten.
Bei diesen Patienten kann die Soziotherapie durch Anleitung des Patienten zur weiteren Inanspruchnahme der ambulanten ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen die Krankenhausbehandlung verkürzen oder vermeiden.
Zielsetzung der Soziotherapie
Als Zielsetzung wird definiert, dass Soziotherapie den Patienten die Inanspruchnahme ärztlicher und ärztlich verordneter Leistungen ermöglichen soll.
„Sie soll dem Patienten durch Motivierungsarbeit und strukturierte Trainingsmassnahmen helfen, psychosoziale Defizite abzubauen; der Patient soll in die Lage versetzt werden, die erforderlichen Leistungen zu akzeptieren und selbständig in Anspruch zu nehmen.
Sie ist koordinierende und begleitende Unterstützung und Handlungsanleitung für schwer psychisch Kranke auf der Grundlage von definierten Therapiezielen. Soziotherapie unterstützt einen Prozess, der dem Patienten einen besseren Zugang zu seiner Krankheit ermöglicht, indem Einsicht, Aufmerksamkeit, Initiative, soziale Kontaktfähigkeit und Kompetenz gefördert wird.“
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