Kosten
Als krankenversicherter Patient brauchen Sie sich nicht persönlich um die Bezahlung Ihrer Krankenhausrechnung zu kümmern. Wir benötigen von Ihnen einen von Ihrer Krankenkasse bestätigten Krankenhauseinweisungsschein. Liegt bei der Aufnahme noch keine Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse vor, werden wir diese bei Ihrer Krankenkasse anfordern.
Sollten Sie privatversichert sein, informieren Sie uns bitte über das Abrechnungsverfahren mit Ihrer Krankenkasse. Der jeweils aktuelle Pflegekostentarif liegt in der Patientenaufnahme sowie auf den Stationen zur Einsicht aus.
Jeder Patient einer gesetzlichen Krankenkasse hat für den stationären Aufenthalt für längstens 28 Tage im Kalenderjahr einen s. g. Eigenanteil zu entrichten.
Diese Verpflichtung besteht nicht
- bei Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- bis zum 6. Tag nach der Entbindung
- bei Berufsunfällen
Nach Ihrer Entlassung erhalten Sie von uns eine Rechnung mit einem vorbereiteten Überweisungsformular. Den Betrag leiten wir an Ihre Krankenkasse weiter.
