Patienten- & Besucherinfo


Aufnahme

Die Aufnahme der Patienten erfolgt in der Patientenverwaltung. Um einen stationären Aufenthalt zu ermöglichen, benötigen Sie eine entsprechende Verordnung Ihres behandelnden Arztes sowie Ihre Versicherten-Chip-Karte.

Bei Notfällen, d.h. bei einer akuten schweren Erkrankung, melden Sie sich bitte in der Notfallambulanz.
Ausnahme hiervon bilden Notfälle im Kindes- und Jugendalter. In diesen Fällen melden Sie sich bitte sofort in der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin. Gleiches gilt für Schwangere. Sie können sich direkt in der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe vorstellen.


Behandlung

Für Ihre Behandlung ist der jeweilige Stationsarzt unmittelbar zuständig. Er richtet sich nach einem Behandlungsplan, der in Zusammenarbeit mit dem Chefarzt und dem Oberarzt der Klinik für Sie aufgestellt wird.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung sind jedoch möglichst genaue Informationen über die Art Ihrer Beschwerden. Lassen Sie sich bitte von Ihrem Stationsarzt fortlaufend über Ihr Krankheitsbild unterrichten. Unsere Ärzte sind gern bereit, Sie über alle Behandlungsmaßnahmen, Untersuchungen und die Wirksamkeit der verordneten Medikamente aufzuklären.
Alle diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen werden mit Ihrer Einwilligung durchgeführt. In einigen Fällen, vor allem vor Operationen, größeren diagnostischen Eingriffen oder Narkosen, erbitten wir von Ihnen eine schriftliche Einwilligung.


Besuchszeiten

Sie können täglich in der Hauptbesuchszeit von 14:00 bis 19:00 Uhr Besuch empfangen. Sollten Sie zu anderen Zeiten Besuch erwarten, sprechen Sie bitte mit dem Stationspersonal.


Cafeteria

Unsere Cafeteria befindet sich im Kellergeschoss des Hauses. Sie und Ihre Besucher sind uns herzlich willkommen. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den aktuellen Informationen.


Datenschutz

Durch die Bestimmungen des Datenschutzes sind alle Mitarbeiter des Klinikums verpflichtet, Ihre Angaben, Untersuchungsergebnisse und Befunde streng vertraulich zu behandeln. Das heißt, ohne Ihre Zustimmung dürfen diese Dritten gegenüber nicht preisgegeben werden. Deshalb werden Ihre Angehörigen telefonisch nur sehr zurückhaltend Auskunft über Sie und Ihren Behandlungsverlauf erhalten. Nur Sie selbst können Ihren Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden und ihn ermächtigen, Ihren Angehörigen Auskunft zu erteilen.


Fernsehen und Patiententelefone

Fast alle Patientenzimmer sind mit Fernsehgeräten ausgestattet. Zum Abhören des Tones werden Kopfhörer benötigt. Diese können Sie zum Preis von 1,50 Euro am Empfang erwerben.

Des Weiteren besteht in der Mehrzahl der Patientenzimmer die Möglichkeit, direkt vom Bett aus zu telefonieren. Dafür benötigen Sie eine Telefonkarte, die Sie am Automaten in der Eingangshalle erwerben können. Für das Telefonieren wird täglich eine Grundgebühr von 2,- Euro erhoben, die automatisch von der Karte abgebucht wird. Auch wird beim erstmaligen Erwerb einer Karte ein Kartenpfand erhoben, welches bei Abmeldung wieder erstattet wird.

Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Münzfernsprecher in der Eingangshalle für Ihre Telefonate zu nutzen.

Ihr Funktelefon dürfen Sie im Krankenhaus nicht benutzen, da sonst Störungen bei hochempfindlichen medizinisch- technischen Geräten auftreten können.


Patientenbriefkasten

Konflikte sind auch in einem Krankenhaus nicht immer zu vermeiden. Trotz unserer ständigen Bemühungen um Ihr Wohl, kann es vorkommen, dass Sie nicht zufrieden sind. Ein offenes Gespräch kann dabei meistens zu einer schnellen und für alle Seiten zufrieden stellenden Lösung beitragen.
Sollten Sie sich dennoch einmal ärgern, fassen Sie sich ein Herz und informieren Sie einen Mitarbeiter des Pflegepersonals oder einen Ihrer behandelnden Ärzte so früh wie möglich darüber. Ihre Beschwerden und Anregungen sind für uns wertvolle Hinweise, die uns helfen, den Service unseres Krankenhauses für Sie zu verbessern.
Sollte ein direktes Gespräch nicht möglich sein, gibt es weitere Möglichkeiten, Ihr Anliegen vorzubringen:
Schriftliche Beschwerden richten Sie bitte an die Krankenhausleitung. Sie können dafür unseren Patientenbriefkasten nutzen. Er befindet sich in der Eingangshalle. Wir werden uns umgehend um Ihr Anliegen kümmern.


Seelsorge

Wenn Sie den Besuch des Krankenhausseelsorgers wünschen, wenden Sie sich bitte an das Stationspersonal.


Sozialdienst

Zur Regelung von gesundheitsfürsorgerischen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen können Sie oder Ihre Angehörigen sich kostenlos von unserer Sozialarbeiterin beraten lassen. Bitte informieren Sie die Stationsmitarbeiter, wenn Sie diesen Beratungsbedarf haben. Die Sozialarbeiterin wird dann entsprechend verständigt.

Möglichkeiten der Hilfe sind beispielsweise:

  • Hilfe zur medizinischen Nachsorge und Rehabilitation
    (z.B.: Anschlussheilbehandlung und Anschlussgesundheitsmaßnahmen über Rentenversicherungsträger, gesetzliche Krankenkassen u.a.; Kuren, Vermittlung von Berufsberatung)
  • Hilfe zur Vorbereitung der Entlassung aus der Klinik und Vermittlung von ambulanten Hilfen
    (z.B.: Häusliche Pflege und Kurzzeitpflege; Hauswirtschaftshilfe; Mittagstisch)
  • Hilfe bei der Krisenbewältigung in Suchtsituationen (z.B. Alkohol, Drogen, Rauchen)
  • Hilfe bei der Notwendigkeit einer krankheitsbedingten Wohnveränderung
    (z.B.: Unterstützung bei der Suche von behindertengerechtem Wohnraum; Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Heimplatz)
  • Hilfe bei der Durchsetzung finanzieller Ansprüche (z.B.: Krankengeld; Leistungen nach dem BSHG)


Verpflegung

Ihre Verpflegung soll zur schnellen Genesung beitragen und richtet sich nach den ärztlichen Empfehlungen. Im Rahmen dieser Empfehlungen können Sie Ihre Mahlzeiten entsprechend zusammenstellen und dabei aus vier Menüs auswählen. Verpflegungsassistentinnen erfragen regelmäßig Ihre Essenswünsche. Bei der Erstellung der Mahlzeiten orientiert sich die Küche des Klinikums an den Empfehlungen der DGE (Deutsche Gesellschaft für Ernährung). Mit dem Erhalt des Bio-Zertifikates werden in einer Auswahl der Speisen Bio-Produkte angeboten, die der Bio-Verordnung entsprechen.



Vertragsbedingungen

Zwischen Ihnen und dem Krankenhaus wird bei Aufnahme ein Behandlungsvertrag abgeschlossen. Vertragsbestandteile sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) und, soweit vereinbart, die Bestimmungen der Wahlleistungsvereinbarung.
Die AVB befinden sich im Aushang und werden auf Wunsch ausgehändigt. Vom Behandlungsvertrag erhalten Sie eine Durchschrift.



Wahlleistungen

In unserem Krankenhaus besteht die Möglichkeit, Wahlleistungen, wie Chefarztbehandlung, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder die Mitaufnahme einer Begleitperson in Anspruch zu nehmen.
Wenden Sie sich mit Fragen hierzu bitte an unsere Mitarbeiter in der Patientenverwaltung. Hier erfahren Sie auch die aktuellen Berechnungssätze für die Inanspruchnahme dieser Wahlleistungen.