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Zürich, 26.03.2007. AMEOS hat sich entschieden, beim Ober-landesgericht Celle Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer Lüneburg einzureichen. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass AMEOS die Auffassung der Vergabe-kammer, wonach AMEOS aus dem Vergabeverfahren um die Übertragung des Landeskrankenhauses Osnabrück auszu-schließen sei, nicht teilt.
Der angelastete Formfehler wird und wurde von AMEOS stets bestritten.
Ein durch das Niedersächsische Ministerium vermitteltes Gespräch zwischen AMEOS und Vertretern der Gertrudis-Krankenhaus gGmbH wurde durch das Bistum kurzfristig abgesagt. Die Bemü-hungen seitens AMEOS auf außergerichtliche Einigung sind damit erfolglos geblieben, so dass der Schritt zum OLG letztendlich unvermeidbar geworden ist.
AMEOS ist Deutschlands bedeutendster privater Träger psychi-atrischer Einrichtungen und Betreiber verschiedener ehemaliger Landeskrankenhäuser in mehreren Bundesländern. Das Unter-nehmen hatte ein qualitativ kompetentes und finanziell attrak-tiveres Angebot für das Landeskrankenhaus Osnabrück vorgelegt und daher die Zustimmungsempfehlung des Lenkungsausschus-ses erhalten. Im Nachgang wurde durch den unterlegenen Mitbieter ein vermeintlicher Formfehler beanstandet.
Pressekontakt
Beat Fellmann Unternehmensentwicklung Tel. Zentrale +41 87 835 33 66 ltr.kommunikation(at)ameos.ch
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